Coffee-To-Go, Pommes etc. müssen ab dem 01.01.2023 auch in  Mehrwegverpackungen angeboten werden
Coffee-To-Go, Pommes etc. müssen ab dem 01.01.2023 auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden
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MEHRWEG IN DER GASTRONOMIE

Mit Änderung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz; kurz: VerpackG), sind neue Regelungen für Mehrwegverpackungen eingeführt worden. 


Zur Minderung des Verbrauchs bestimmter Einwegverpackungen sind in den §§ 33 und 34 Regelungen für Mehrwegverpackungen zu finden. Was bedeutet das im Einzelnen und was bedeutet das für Sie?

Waren (zum Beispiel Coffee-To-Go, Pommes), die in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebechern angeboten werden, müssen ab dem 01.01.2023 auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden.

Flyer "MEHRWEG IN DER GASTRONOMIE Das sollten Sie wissen!"