Satzung/Beitragsordnung
Die Mitglieder im Verein Klimaagentur im Kreis Olpe e.V. zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag nach folgenden Bestimmungen:
§ 1 Mitglieder nach § 3 Abs. 1 der Satzung
Die Städte und Gemeinden im Kreis Olpe sowie der Kreis Olpe zahlen jährlich 1.000 Euro.
§ 2 Mitglieder nach § 3 Abs. 2 der Satzung Für Mitglieder nach § 3 Abs. 2 der Satzung gelten folgende Mindestbeträge:
a) Juristische Personen sowie Personenvereinigungen: 250 Euro
b) Natürliche Personen: 60 Euro
Der Mitgliedsbeitrag ist auf maximal 1.000 Euro begrenzt.